Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit allen unseren Kunden. Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn wir hätten Ihnen ausdrücklich zugestimmt. Für Verträge mit Kunden, die Unternehmer im Sinne des &14BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten die Bedingungen unabhängig von einem konkreten Hinweis im Einzelfall auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte. Der Kunde verzichtet bei Abschluss eines Vertrages mit BalkonAnBau auf seine gegebenenfalls vorhandenen eigenen AGB und erkennt hiermit an, dass er ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen worden ist und er die Möglichkeit hatte, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen.Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Abweichende Vereinbarungen sind aus Beweiszwecken schriftlich festzuhalten.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Erklärungen abzugeben.
Von uns überreichte Kataloge und sonstigen Produktbeschreibungen dienen der Information und beinhalten kein Angebot im Rechtssinn. Der Vertragsantrag ist vom Kunden abzugeben. Wir sind berechtigt, ein Angebot des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen zu akzeptieren. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande. Der Umfang der Leistung wird in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten und ist maßgebend.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend (Maße, Gewicht, Abbildungen,…) soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Offensichtliche Fehler in Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von BalkonAnBau einseitig nachträglich berichtigt werden. Rechtsansprüche des Kunden aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in einem offensichtlichen Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, bestehen nicht.
Eigentum und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konstruktionsplänen und anderen Unterlagen verbleiben bei uns. Diese Zeichnungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages auf unser Verlangen unverzüglich portofrei an uns zurückzusenden.
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Proto, Fracht und sonstigen Versandspesen und Versicherungen. Bei Montage der Ware durch BalkonAnBau gelten die Preise für den normalen Arbeitsaufwand. Aufwendungen für zusätzliche Nebenarbeiten werden gesondert berechnet. Nebenarbeiten sind alle Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der Montage der Produkte von BalkonAnBau im Zusammenhang stehen.Ergeben sich zusätzliche Kosten daraus, dass vom Kunden erteilte Angaben unrichtig sind, so gehen die Kosten zu lasten des Kunden. Sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen eintreten, bleibt eine Angleichung vorbehalten.
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Es gilt die am Tag der Lieferung gültige Mehrwertsteuer.
Die Zahlung der von uns genannten Preise erfolgt sofort nach Vertragsabschluß, bei Werksleistungen sofort nach Abnahme bar ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle innerhalb von 10 Tagen. Schecks und Wechsel werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen werden nicht von uns übernommen. Die Gewährung von Skonto bedarf schriftlicher Vereinbarung.
Bei Verzug des Kunden berechnet BalkonAnBau Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen.
Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarungsgemäßer Lieferung mehr als vier Monate, sind wir berechtig, die vereinbarten Preise nach Maßgabe der prozentualen Veränderung der uns treffenden Koste für Material, Transport, Lohn, Zoll oder Abgaben angemessen anzupassen.
Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist auch die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
Kostenanschläge für Werkleistungen sind angemessen zu vergüten.
Bei der Kündigung von Montageaufträgen oder sonstigen Werkleistungen ist der vereinbarte Preis sofort fällig und zahlbar. Abzuziehen sind jedoch die Kosten, die wir für die bis zur vollständigen Fertigstellung der bestellten Teile noch auszuführenden Teilarbeiten erspart haben und uns durch die Kündigung eröffnete sonstige Erwerbsmöglichkeiten. Die Vergütung beläuft sich vor Annahme der Fertigungsarbeiten auf einen Betrag von 10% und nach Fertigstellung, aber vor Montage auf einen Betrag von 90% des Auftragsvolumens, es sei denn der Vertragspartner weist nach, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
Werksleistungen werden nach tatsächlich erforderlichem Stundenaufwand auf der Grundlage eines ortsüblichen und angemessenen Stundensatzes und nach tatsächlich angefallenem Materialaufwand abgerechnet. Fahrt-, Transport- und sonstige Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen, wenn er Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
BalkonAnBau hat das Recht, in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen von dem Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen. Die standardmäßigen Abschlagszahlungen staffeln sich wie folgt:
Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt,
unbeschadet eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens Jahres-Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen, Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen können wir bei Verzug des Kunden
Der Kunde hat im Falle der Vereinbarung von Werkleistungen auf seine Kosten rechtzeitig alle zur ordnungsgemäßen Werkserrichtung erforderlichen branchenfremden Nebenarbeiten zu erledigen. Alle Vorarbeiten müssen vor Beginn der Montagearbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet sein. Energie und Wasser sind auf Kosten des Kunden an der Verwendungsstelle bereitzuhalten, einschließlich der Anschlüsse und Beleuchtung.
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